Teilnahmebedingungen

Foto-Wettbewerb „MY MELTING POTT“

Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb „My Melting Pott“ erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Wettbewerb und diese Teilnahmebedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

I. Veranstalter

Die Stiftung für Kunst und Kultur e.V. mit Sitz in Bonn, Deutschland, nachfolgend „Stiftung“ genannt, veranstaltet als Betreiber des MKM Museum Küppersmühle für Moderne Kunst, Duisburg, den Fotowettbewerb „My Melting Pott“. Thema des Wettbewerbs ist es, ein persönliches Lieblingsbild vom Ruhrgebiet fotografisch festzuhalten. Die Endauswahl der Siegermotive wird durch eine Jury vorgenommen. Die Stiftung vergibt einen Hauptpreis und 9 weitere Preise: Die 10 Siegermotive werden auf der Homepage der Stiftung präsentiert und mit jeweils 2 Freikarten honoriert. Der Gewinner erhält zusätzlich einen von Till Brönner signierten Ausstellungskatalog, die Plätze 2-5 ein signiertes Plakat.

II. Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter der Stiftung für Kunst und Kultur e.V. und des MKM Museum Küppersmühle. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

  • bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
  • bei unlauterem Handeln
  • bei Manipulationen, die auf eine Verbesserung der Gewinnchance oder vergleichbare Vorteile abzielen
  • bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Registrierung oder der Einreichung von Fotos.

III. Teilnahmeschluss

Einsendeschluss ist der 15. September 2019.

IV. Allgemeines

  • Jeder Teilnehmer kann ein selbst aufgenommenes Digitalfoto einreichen, an dem der Teilnehmer die uneingeschränkten Urheber- und Nutzungsrechte besitzt. Das Motiv darf nicht den rechtlichen Bestimmungen des Ursprungslandes, den rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union oder den Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen widersprechen.
  • Auf dem eingereichten Foto muss ein Motiv aus dem Ruhrgebiet abgebildet sein. Andere Motive werden nicht berücksichtigt.
  • Eine Teilnahme ist ausschließlich per E-Mail über die E-Mail-Adresse office@museum-kueppersmuehle.de möglich. Einreichungen per Briefpost oder auf einem anderen Weg können nicht berücksichtigt werden.
  • Die Dateigröße der Bilder darf maximal 10 Megabyte (MB) betragen. Zulässig ist ausschließlich das JPEG-Dateiformat.
  • Montagen und Collagen sind nicht zulässig.

V. Bild-/Urheberrechte

Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass er der Urheber des hochgeladenen Bildes ist und damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte des Fotos verfügt. Der Teilnehmer bestätigt weiterhin, dass die von ihm hochgeladenen Fotos frei von Rechten Dritter sind; insbesondere, dass sämtliche erkennbaren abgebildeten Personen mit den genannten Nutzungen einverstanden sind und dass Schutzrechte Dritter durch diese Nutzungen nicht verletzt werden. Der Teilnehmer versichert, dass ihm die entsprechende(n) Einverständniserklärung(en) zur vorgenannten Nutzung vorliegen bzw. er diese auf Verlangen schriftlich beibringen kann. Schon jetzt stellt der Teilnehmer die Stiftung gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt der Teilnehmer der Stiftung ein unwiderrufliches einfaches unbefristetes Nutzungsrecht, um das hochgeladene Foto für ihre PR-Arbeit zu nutzen. Das umfasst die Möglichkeit der Veröffentlichung, der Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung und Selbstdarstellung der Stiftung. Dies geschieht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Wettbewerb – samt folgender Kommunikation, an dem sich der Teilnehmer beteiligt hat. Diese Erlaubnis beinhaltet die Nutzung der eingereichten Fotos für

  • die Veröffentlichung im Internet und in sozialen Netzwerken (gegebenenfalls inklusive Anpassung auf das Format spezifischer Kanäle)
  • Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen.

In Verbindung mit der Veröffentlichung von eingereichten Fotos seitens der Stiftung wird stets der vollständige Name des Teilnehmers als Urheber genannt.

Das Veröffentlichen von Fotos im Rahmen der Veröffentlichungsbedingungen erfolgt unentgeltlich.

VI. Haftung

Der Teilnehmer sichert zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen geltende (bundesdeutsche) Verbotsnormen, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§§ 184 ff. StGB) verstoßen. Einreichungen, die Gesetzesverstöße, Gewaltverherrlichung, Pornografie, Rassismus oder sonstige Anstößigkeiten zum Gegenstand haben oder darauf gerichtet sind, den Wettbewerb zu manipulieren, werden vom Veranstalter abgelehnt. Eine Benachrichtigung über die Ablehnung der Bilder erfolgt nicht.

Die Stiftung übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Bildern.

VII. Auswahl der Gewinner

Nach dem Einsendeschluss wird eine Jury alle eingereichten Fotos begutachten und die Gewinnerfotos auswählen. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.

Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung, verfällt der Anspruch auf einen Preis und die Stiftung kann ersatzweise einen anderen Gewinner bestimmen.

Die von der Stiftung ausgelobten Preise werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Auch eine Übertragung der Preise auf Dritte ist nicht möglich.

VIII. Datenschutz

Für die Teilnahme ist es erforderlich, dass der Teilnehmer seinen Vor- und Nachnamen, seine Adresse und seine Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) mitteilt. Die Daten werden ausschließlich für die im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb erforderlichen Zwecke gespeichert und verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn der Veranstalter ist – etwa aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung – zur Herausgabe verpflichtet.

IX. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Wir wünschen viel Erfolg!

Die Stiftung für Kunst und Kultur
und das MKM Museum Küppersmühle